Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Verstorbene mit Sarg eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Es gibt verschiedene Arten einer Bestattung. Bei der Wahl der Bestattungsart spielen persönliche Überzeugung, Weltanschauung, Lebenseinstellung sowie finanzielle Aspekte eine Rolle.


Die Erdbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an.

Die Erdbestattung ist immer noch die gebräuchlichste Bestattungsart. Prinzipiell unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern. Der unterschied liegt im Detail.

Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

Reihengräber sind Gräber, in denen nur einmal bestattet werden kann. Die Friedhofsverwaltung legt fest, welches Grab belegt wird. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung nicht möglich.

 

•   Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen- das ist möglich, wenn Sie sich für ein Wahlgrab entscheiden. Wenn z.B. auch mehrere Familienangehörige eine gemeinsame Ruhestätte finden sollen, können Sie, die Angehörigen, auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.

 

  Rasenpflegegrab (Erd,-Feuerbestattung)

Auf einem Rasenpflegegrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens, sind Sie, als Träger/Besitzer der Grabstelle jedoch nicht verantwortlich, da diese vom Friedhofsträger übernommen wird.
 

•   Urnenwände (Feuerbestattung)

Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an Ihren Verstorbenen.

•   Baumbestattung (Feuerbestattung)

Eine neuere Form der Urnenbestattung wird ebenfalls angeboten. Dabei können Sie als Angehörige eine Grabstelle für zwei oder mehrere Urnen am Fuße eines Baumes aussuchen.


Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten (je nach Körper und Sargmaterial). Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne, der Schmuckurne (Überurne).

Bei einer Feuerbestattung kann man bezüglich der Trauerfeier zwischen zwei Varianten wählen. Es besteht die Möglichkeit einer Trauerfeier mit dem Sarg (Vorfeier zur Einäscherung), in einer Friedhofskapelle, Kirche oder in unserer Trauerhalle. Danach erfolgt die Einäscherung. Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt. Oder Sie entscheiden sich für eine Trauerfeier mit Urne. Im Anschluss an die Trauerfeier kann die Urne dann sofort an ihrem Bestimmungsort der Garbstätte beigesetzt werden.


Die Seebestattung

Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. Grundsätzlich kann die Beisetzung in der Nord- oder Ostsee erfolgen. Die Urne wird an die zuständige Reederei überführt. Bei entsprechenden Wetterverhältnissen wird die Aschekapsel mit einer Seeurne (wasserlöslich) außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf den Meeresboden abgesenkt. Die Beisetzung kann durchaus von Ihnen, den Hinterbliebenen begleitet werden.


Baumbestattung / Friedwald

Viele Menschen wünschen sich eine individuelle, naturnahe Art der Bestattung. Die Baumbestattung in einem sogenannten Friedwald erfüllt einen solchen Wunsch. Dabei handelt es sich um ein naturbelassenes Stück Wald, in dem die Asche in einer biologischen abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Die Idee und das Konzept des Friedwaldes wurde in der Schweiz entwickelt.


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